Lesben- und
Schwulenverband stellt
Antrag für Gedenktafel in Ravensbrück
Der Lesben-
und Schwulenverband Berlin-Brandenburg beantragt die Anbringung
einer Erinnerungstafel für Margarete
Rosenberg und Elli Smula in der
Gedenkstätte Ravensbrück.
Margarete Rosenberg
und Elli Smula waren im Juli 1940 bei den Berliner Verkehrsbetrieben
(BVG) als Straßenbahnschaffnerinnen dienstverpflichtet worden.
Grund war der kriegsbedingte Personalmangel. Schon bald aber wurden
beide von der Gestapo festgenommen: Elli Smula am 12. September
1940, Margarete Rosenberg nur wenige Tage später. Hintergrund
war eine Anzeige der BVG beim Reichsführer der SS. Der Vorwurf,
der den beiden gemacht wurde, war die Verletzung ihrer Dienstpflicht.
Die BVG hielt ihnen vor, dass durch ihr häufiges Fehlen der
Betrieb des Straßenbahnhofs Treptow stark gefährdet
worden sei. Ein in Kriegszeiten bedeutsamer Vorwurf.
Smula und Rosenberg
hatten sich mehrfach an Zechgelagen der Straßenbahnfahrerinnen
beteiligt, weshalb sie am nächsten Tag nicht zur Arbeit erschienen.
Bei diesen Treffen kam es auch zu sexuellen Handlungen unter den
Anwesenden. Die homosexuellen Handlungen waren zwar nicht der Grund
ihrer Inhaftierung, die Verwaltung des Konzentrationslagers Ravensbrück
hielt sie aber für so bedeutsam, dass bei der Überführung
von Smula und Rosenberg nach Ravensbrück am 30. November 1940
auf der Transportliste vermerkt wurde, sie seien lesbisch.
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Dienstverpflichtete
Straßenbahnschaffnerinnen
der BVG im Jahr 1943
Bildquelle: Archiv Berliner Verkehrsseiten
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Der Vermerk macht deutlich, wie schlecht der soziale Status lesbischer
Frauen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern war.
Standen sie doch unter dem Generalverdacht, die Seuche der
lesbischen Liebe in den Lagern weiterzuverbreiten. Als eine
besondere Gefahr betrachtete man den Verkehr dieser Art zwischen
Aufseherinnen und weiblichen Häftlingen, den man unbedingt
unterbinden wollte.
Während
Rosenberg die Zeit im Konzentrationslager Ravensbrück überlebte,
verstarb Smula am 8. Juli 1943.
Bereits seit
mehreren Jahren wird im Beirat der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
diskutiert, ob und wie an lesbische Frauen im Konzentrationslager
Ravensbrück erinnert werden könnte. Ein früherer
Antrag zur Erinnerung an alle lesbischen Frauen von UM Queer, Spinnboden
und LSVD wurde vor vier Jahren abgelehnt. Innerhalb der Stiftung
Brandenburgische Gedenkstätten überwogen die Befürchtungen,
aus der Existenz einer solchen Gedenktafel könne der falsche
Schluss gezogen werden, es habe eine staatliche Verfolgung von lesbischen
Frauen im Nationalsozialismus gegeben. Auch seien die zur Begründung
angeführten Fälle so die Stiftung weiter
historiographisch nicht überzeugend nachgewiesen, in denen
in der Literatur behauptet werde, dass Lesben unter einem anderem
Vorwand z. B. asoziales Verhalten verhaftet und in
das KZ verschleppt worden seien.
Weitere Informationen
unter www.berlin.lsvd.de
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