Rosa Winkel - Die Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus
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Mary Pünjer

Verkäuferin

Mary Erna Kümmermann wird am 24.8.1904 in Wandsbek geboren. Nach dem Abitur arbeitet sie als Verkäuferin im Damenkonfektionsgeschäft ihrer Eltern. 1929 heiratet sie den Kaufmann Fritz Pünjer. Die beiden leben im Haus ihrer Eltern, das diese nach der Pogromnacht vom 9.11.1938 verkaufen müssen – denn die Familie Kümmermann ist jüdischer Herkunft. Marys ‚arischer‘ Ehemann wird zu Kriegsbeginn als Kraftfahrer zum „verstärkten Polizeischutz“ eingezogen.

Am Abend des 24.7.1940 wird Mary Pünjer unter ungeklärten Umständen verhaftet und in das Fuhlsbütteler Polizeigefängnis eingeliefert. Anfang Oktober wird sie dann ins Konzentrationslager Ravensbrück deportiert. Auf der Zugangsliste vom 12.10.1940 wird als Haftkategorie „asoz.“ angegeben. Sechs Wochen später wird Pünjer wieder nach Fuhlsbüttel verlegt, am 15.3.1941 dann erneut nach Ravensbrück. Am 28.5.1942 wird dort dann Pünjers Tod registriert. Angeblich stirbt sie an „Herzversagen“. Wahrscheinlich wird sie im Rahmen der Mordaktion 14f13 umgebracht, bei der als „krank“, „alt“ oder „nicht mehr arbeitsfähig“ deklarierte Häftlinge vergast werden.

Haftfoto Mary Pünjer

Mary Pünjer – Haftfoto von 1940

Bildquelle:
Hessisches Hauptstaatsarchiv, Abt. 631a, Nr. 1619.

Viel mehr ist über Pünjers Verhaftung, Deportation und Ermordung nicht bekannt. Umso erstaunlicher ist es, welche Legenden sich um ihr Schicksal ranken. Denn von einigen schwulen und lesbischen Historikern wird sie zur Kronzeugin einer nationalsozialistischen Lesbenverfolgung stilisiert.

Handelte es sich um eine KZ-Einweisung „aufgrund ihrer gleichgeschlechtlichen Neigung“?

Laut Rosenkranz, Bollmann und Lorenz ist Pünjer „nach heutigem Wissensstand die einzige lesbische Frau, die wahrscheinlich allein aufgrund ihrer gleichgeschlechtlichen Neigung in ein Konzentrationslager verbracht wurde“. Grau wendet diese Darstellung in seinem „Lexikon zur Homosexuellenverfolgung“ sogar ins Apodiktische, indem er schreibt, Pünjer sei „nachweisbar wegen ihrer sexuellen Neigung zu Frauen in einem Konzentrationslager interniert und umgebracht“ worden.

Auf welchen ‚Fakten‘ beruhen diese Behauptungen? Die Historikerin Claudia Schoppmann schreibt 1997 in der zweiten Auflage ihrer Dissertation, „als Haftgrund“ sei bei Pünjer „in der Zugangsliste ‚asozial' mit dem Zusatz ‚lesbisch' angegeben“. Eine Darstellung, die Rosenkranz, Bollmann und Lorenz übernehmen. Ihnen zufolge wird Pünjer „am 12. Oktober 1940 im KZ Ravensbrück mit dem Haftgrund ‚asozial‘ und der Bemerkung ‚lesbisch‘ als Zugang eingetragen“. Doch diese Darstellung ist nicht korrekt. Nach der im ITS-Archiv einsehbaren Zugangsliste vom 12.10.1940 wird Pünjer in Ravensbrück als „asoz. 4841“ registriert – ein Vermerk „lesbisch“ findet sich hier nicht. Ein Haftgrund „lesbisch“ lässt sich also nicht belegen.

Richtig ist allerdings, dass sich auf einer am 30.11.1940 erstellten Transportliste die Bemerkung „asozial/lesbisch/“ findet. Wie könnte es zu dieser Notiz gekommen sein? Möglich ist zum Beispiel, dass Pünjer im Lager lesbische Kontakte zu anderen Häftlingen oder zu Aufseherinnen suchte. Dann hätte die Bemerkung auf der Transportliste dazu gedient, das Aufsichtspersonal vor Pünjer zu warnen. Tatsächlich standen lesbische Frauen unter dem Generalverdacht, die „Seuche der lesbischen Liebe“ in den Lagern weiterzuverbreiten, wie der Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß in seinen Aufzeichnungen schrieb. Als eine besondere Gefahr betrachtete man den „Verkehr dieser Art zwischen Aufseherinnen und weiblichen Häftlingen“, den man unbedingt unterbinden wollte.

Nicht auszuschließen ist auch, dass Pünjer schon vor ihrer Inhaftierung lesbische Kontakte suchte. Das behauptet jedenfalls der SS-Arzt Friedrich Mennecke in einer allerdings erst Ende 1941 angefertigten Notiz: „Verheiratete Volljüdin. Sehr aktive (‚kesse‘) Lesbierin. Suchte fortgesetzt lesbische Lokale auf und tauschte im Lokal Zärtlichkeiten aus.“ Der Wahrheitsgehalt dieser Notiz, die der Selektion „lebensunwerter“ Häftlinge für die Mordaktion 14f13 diente, ist allerdings nicht mehr zu eruieren.

In einer jüngeren Publikation betont Schoppmann denn auch zu Recht, dass vollkommen unklar ist, unter welchen Umständen Pünjer verhaftet wurde, ebenso, ob sie „tatsächlich lesbisch war oder lediglich dafür gehalten wurde“. Rosenkranz und Kollegen belasten sich dagegen nicht mit solchen Feinheiten der Interpretation. Sie unterstellen einfach, Pünjer habe „gleichgeschlechtliche Neigungen“ gehabt, ja mehr noch: sie sei vermutlich „bei einer Razzia in einem einschlägigen Lokal“ verhaftet worden.

Bemerkenswert ist nicht nur der nachlässige Umgang mit historischen Dokumenten, der hier zutage tritt, sondern auch, dass ein naheliegender Grund für Pünjers Verhaftung gar nicht ernsthaft in Erwägung gezogen wird: ihre jüdische Herkunft. Seit Kriegsbeginn dürfen Juden ihre Wohnung abends nicht mehr verlassen, im Sommer ab 21 Uhr, im Winter ab 20 Uhr. Sollte Pünjer tatsächlich bei einer Razzia verhaftet worden sein, und sei es in einem Lesben-Lokal, so wäre dieser Verstoß gegen das Ausgangsverbot schon ein hinreichender Anlass für eine Festnahme gewesen. Doch auch das ist Spekulation, letztlich wird der Grund für Pünjers Verhaftung wohl ungeklärt bleiben. Klar ist aber eines: Auf einem derartig zweifelhaften Einzelfall die Theorie einer Verfolgung lesbischer Frauen aufzubauen, ist unseriös.

Eine Verfolgung aufgrund einer (nicht zu belegenden) lesbischen Veranlagung Pünjers erscheint im Übrigen auch aus einem anderen Grund wenig plausibel: Sie hätte nämlich der NS-Politik explizit widersprochen. Denn obwohl die NS-Machthaber auch die weibliche Homosexualität ablehnen, entscheiden sie sich bei der Verschärfung des § 175 im Jahr 1935 ganz bewusst dafür, sexuelle Handlungen unter Frauen straffrei zu lassen. Ausdrücklich ausgeschlossen wird auch eine Bestrafung nach dem Analogieparagrafen 2, denn mit § 175 sei „klar zum Ausdruck gebracht, dass die lesbische Liebe nicht in die Strafbarkeit einbezogen werden soll; die Tribadie kann deshalb auch im Wege der Rechtsanalogie nicht bestraft werden“, so Regierungsrat Schäfer 1935. Und auch bei den späteren Planungen für ein neues nationalsozialistisches Strafrecht wird für die lesbische Liebe „eine Bestrafung nicht in Aussicht“ genommen. Bis heute ist denn auch kein einziger Fall nachweisbar, in dem eine Frau wegen lesbischer Sexualkontakte nach dem NS-Paragrafen 175 bestraft oder in ein Konzentrationslager eingewiesen worden wäre.

 

Zitierte Literatur:

Martin Broszat (Hrsg.): Kommandant in Auschwitz. Autobiographische Aufzeichnungen des Rudolf Höss. München 1963: dtv dokumente.

Günter Grau: Lexikon zur Homosexuellenverfolgung 1933-1945. Institutionen, Personen, Betätigungsfelder. Berlin 2011: Lit.

Eberhard Röhm / Jörg Thierfelder: Juden, Christen, Deutsche 1933-1945. Bd. 3, Ausgestoßen, 1938-1941, Teil 2. Stuttgart 1995: Calwer.

Bernhard Rosenkranz / Ulf Bollmann / Gottfried Lorenz: Homosexuellenverfolgung in Hamburg 1919-1969. Hamburg 2009: Lambda.

Leopold Schäfer: Die Einzelheiten der Strafgesetznovelle vom 28.6.1935. Deutsche Justiz, Nr. 28, 12.7.1935.

Adolf Schönke: Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Kommentar von Dr. Adolf Schönke. München und Berlin 1944: C. H. Beck.

Claudia Schoppmann: Nationalsozialistische Sexualpolitik und weibliche Homosexualität. Pfaffenweiler 1997: Centaurus.

Claudia Schoppmann: Zeit der Maskierung. Zur Situation lesbischer Frauen im Nationalsozialismus. S. 71-93 in: Burkhard Jellonnek / Rüdiger Lautmann (Hrsg.): Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt. Paderborn 2002: Schöningh.

Claudia Schoppmann: Elsa Conrad – Margarete Rosenberg – Mary Pünjer – Henny Schermann. Vier Porträts. S. 97-111 in: Insa Eschebach: Homophobie und Devianz. Berlin 2012: Metropol.

Alexander Zinn: »Aus dem Volkskörper entfernt«? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus.
Frankfurt am Main 2018: Campus. Link zum Buchtipp

Textausschnitte zur Situation lesbischer Frauen im Nationalsozialismus.

 

Zitierte Quellen:

Hessisches Hauptstaatsarchiv, Abt. 631a, Nr. 1619.

ITS-Archiv Bad Arolsen: Listenmaterial Ravensbrück (Zugang). Doc. No. 3761400#1.

ITS-Archiv Bad Arolsen: Listenmaterial Ravensbrück. Doc. No. 3761423#1.

© Alexander Zinn 2017