Rosa Winkel - Die Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus
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Homosexuelle in Straf- und Konzentrationslagern

Wird die Inhaftierung Homosexueller in Konzentrationslagern 1934/35 noch als vorübergehende „erzieherische Maßnahme“ verstanden, so wird sie seit 1937 zunehmend als dauerhaftes Präventionskonzept gerechtfertigt. Für Himmler ist die Frage, was mit Homosexuellen nach Verbüßung einer Gefängnisstrafe geschieht, von großer Bedeutung, schließlich kommt „der Homosexuelle“ in seinen Augen „aus dem Gefängnis genauso homosexuell heraus, wie er hineingekommen“ ist.

1937 setzt sich schließlich eine Differenzierung Homosexueller in ‚Verführer‘ und ‚Verführte‘ durch, die mit dem Bild der Homosexualität als ‚Seuche‘ korrespondiert und eine Identifizierung derjenigen ermöglichen soll, bei denen die präventive Einweisung in Konzentrationslager vorzunehmen ist. So erklärt Josef Meisinger, der Leiter des Gestapo-Homosexuellendezernats, „dass es sich nur bei einem verschwindend kleinen Teil der Homosexuellen um wirklich homosexuelle Veranlagung handelt“, die meisten hätten sich „zu irgendeinem Zeitpunkt sehr normal betätigt und dann lediglich aus Übersättigung“ zur Homosexualität verführen lassen. Klarer wird die Zielrichtung von der SS-Zeitschrift Das Schwarze Korps formuliert, die die „Verführer“ folgendermaßen charakterisiert: „Ihre Gefährlichkeit übersteigt jede Vorstellungskraft. Vierzigtausend Anormale, die man sehr wohl aus der Volksgemeinschaft ausscheiden könnte, sind, wenn man ihnen Freiheit lässt, imstande, zwei Millionen zu vergiften.“


Mit solchen Thesen wird der Boden bereitet für die Einweisung tausender homosexueller Männer in die nationalsozialistischen Straf- und Konzentrationslager: Während die „Verführten“ über die normale Strafverfolgung nach § 175 auf den ‚rechten Weg‘ kommen sollen, will man die „Verführer“ künftig „aus der Volksgemeinschaft ausscheiden“. Das wird teilweise schon bei der Vollstreckung der Gefängnisstrafen praktiziert. So werden besonders jene Homosexuellen, die man zu hohen Haftstrafen verurteilt hat, in die Moorlager des Emslandes und andere Strafgefangenenlager eingewiesen. Die Haftbedingungen in diesen Lagern, die unter der Verwaltung des Reichsjustizministeriums stehen, ähneln denen in den Konzentrationslagern. Anders als in den von der SS verwalteten KZ werden die Häftlinge nach Ablauf ihrer Haftzeit aber entlassen. Für einige führt der Weg von dort dennoch direkt in die Konzentrationslager.

Als ‚rechtliche‘ Grundlage der KZ-Einweisungen dient dabei nicht nur die staatspolizeiliche Maßnahme der „Schutzhaft“, die auch schon vor einer Verurteilung verhängt werden kann, wenn, so die schwammige Formulierung, „durch Art und Umfang des Verhaltens der Täter zugleich die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar gefährdet ist“. Im Dezember 1937 wird auch die sogenannte „Vorbeugungshaft“ eingeführt, die von der Kriminalpolizei angeordnet werden kann und eine Einweisung ins Konzentrationslager nach sich zieht. In Vorbeugungshaft kann genommen werden, wer drei Mal zu mindestens sechs Monaten Gefängnis verurteilt wurde. In einem Erlass vom 12.7.1940 stellt das Reichssicherheitshauptamt schließlich klar, dass „in Zukunft alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen“ sind.




Kennzeichen für KZ-Häftlinge
Bildquelle: United States Holocaust Museum Washington


Betroffen davon ist fortan ein großer Teil, vermutlich bis zur Hälfte der Verurteilten. Besonders diejenigen, die dem Konstrukt des "Verführers" am besten entsprechen, werden nun in die Konzentrationslager eingewiesen: Männer, die wegen Prostitution oder "Jugendverführung" nach § 175a verurteilt wurden. So kommt Jürgen Müller für die KZ-Einweisungspraxis in Köln zu dem Ergebnis, dass "der ‚gewöhnliche Homosexuelle' in der Regel nicht mit der Einweisung in ein Konzentrationslager bedroht" ist. Zu ähnlichen Ergebnissen ist auch Alexander Zinn für Leipzig gekommen. Von 81 KZ-Häftlingen, die sich hier identifizieren lassen, lässt sich nur in einem Fall einigermaßen zweifelsfrei nachweisen, dass es alleine die einvernehmliche Homosexualität ist, die zur KZ-Einweisung führt. Dagegen sind 29 der deportierten Männer wegen "Jugendverführung" vorbestraft, in 17 Fällen geht es um Kindesmissbrauch, in acht um Prostitution. Ansonsten sind meist politische Vergehen oder andere kriminelle Delikte für die KZ-Einweisung der auch nach § 175 vorbestraften Männer maßgeblich.

Der für die Homosexuellenverfolgung maßgebliche Erlass des Reichssicherheitshauptamtes wird von der Leipziger Kripo als ein Sondererlass "gegen homosexuelle Jugendverführer" interpretiert. Und es spricht viel dafür, dass der Erlass nicht nur in Köln und Leipzig so interpretiert wird, sondern in weiten Teilen des Reiches. Kurz: Das bis heute vorherrschende öffentliche Bild vom Rosa-Winkel-Häftling, das von den Zeitzeugenberichten "gewöhnlicher" Homosexueller wie Josef Kohout und Rudolf Brazda geprägt ist, scheint wenig repräsentativ zu sein. Offenbar sind Männer wie Kohout und Brazda eher "ungewöhnliche" KZ-Häftlinge, also Ausnahmefälle, die wenig Aussagekraft haben hinsichtlich der Einweisungspraxis der Kriminalpolizeistellen.

Insgesamt, so schätzte Rüdiger Lautmann im Jahr 1977, dürften zwischen 5.000 und 15.000 homosexuelle Männer in den NS-Konzentrationlagern inhaftiert worden sein, wobei jüngere Schätzungen eher von 5.000 als von 15.000 KZ-Häftlingen ausgehen. In die Konzentrationslager werden sie in der Regel erst nach Verbüßung ihrer Gefängnis- oder Zuchthausstrafe eingewiesen. Sie werden besonders gekennzeichnet, zunächst unter anderem mit einem großen A wie im KZ Lichtenburg, später, nach Einführung einheitlicher Häftlingskategorien ab etwa 1938, mit dem „Rosa Winkel“.

Die Behandlung durch die SS-Mannschaften ist oft außerordentlich grausam. So werden homosexuelle Häftlinge grundsätzlich in die sogenannten Strafkompanien eingewiesen, in denen die Lebensbedingungen noch schlechter sind als im restlichen Lager. In Sachsenhausen sind das die Strafkompanie „Schuhläufer“, die Tongrube und das Klinkerwerk, in Buchenwald ist es der Steinbruch, in Dachau die Kiesgrube. Im Gegensatz zu den Strafgefangenenlagern, in denen Homosexuelle nach dem „Verdünnungsprinzip“ über alle Baracken verteilt werden, bringt man sie in den KZ zeitweise auch in Isolierbaracken unter. In Buchenwald kommen Homosexuelle etwa ab 1939 „geschlossen in den Block der Strafkompanie“, in Sachsenhausen werden sie in der „Isolierung“ inhaftiert. Dabei handelt es sich um Baracken, die vom restlichen Lager mit einem Zaun abgetrennt sind.

Zudem gibt es Zeiten, in denen „die SS den Homosexuellen besondere Aufmerksamkeit schenkte und deren Vernichtung systematisch organisierte“, so der ehemalige Häftling Conrad Finkelmeier in seinem Erlebnisbericht über Buchenwald und Ravensbrück. So lässt sich für den Sommer 1942 in verschiedenen Konzentrationslagern eine Häufung der Todesfälle unter den Rosa-Winkel-Häftlingen feststellen. In Sachsenhausen kommt es zu einer Mordaktion, der fast alle dort inhaftierten Homosexuellen zum Opfer fallen. Nachdem man sie von der Isolierung ins Außenlager Klinkerwerk verlegt hat, werden von Juli bis September 1942 mindestens 200 homosexuelle Männer umgebracht. In Buchenwald wird von Juni bis September 1942 fast die Hälfte der damaligen Rosa-Winkel-Häftlinge getötet. Und auch in Ravensbrück, wo im März ein Transport mit 33 Homosexuellen aus Buchenwald eintrifft, kommen im Frühjahr und Sommer 1942 auffällig viele homosexuelle Männer ums Leben.


Ziel des gesamten KZ-Systems ist die sogenannte „Vernichtung durch Arbeit“. Für die homosexuellen Häftlinge spielt aber auch der Gedanke der „Umerziehung“ eine Rolle. Vorrangig soll die homosexuelle Veranlagung „ausgemerzt“ werden, wenn dies nicht gelingt, ist die „Vernichtung“ des homosexuellen Menschen das Ziel. Der Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß schildert das recht zynisch: „Während die zur Abkehr Willigen, die den festen Willen dazu hatten, auch die härteste Arbeit durchstanden, gingen die anderen langsam, je nach Konstitution, physisch zu Grunde. Da sie von ihrem Laster nicht lassen konnten oder nicht wollten, wussten sie, dass sie nicht mehr frei werden würden. Dieser stärkst wirksame psychische Druck bei diesen meist zart besaiteten Naturen beschleunigte den physischen Verfall. Kam dazu noch etwa der Verlust des ‚Freundes’ durch Krankheit oder gar durch Tod, so konnte man den Exitus voraussehen. Viele begingen Selbstmord. Der ‚Freund’ bedeutete diesen Naturen in dieser Lage alles. Es kam mehrere Male vor, dass zwei Freunde zusammen in den Tod gingen.“

Verstärkt wird die prekäre Situation der homosexuellen Häftlinge dadurch, dass das „Prestige des rosa Winkels“ in „allen KZL eindeutig negativ“ ist. Eugen Kogon beschreibt den sozialen Status der Homosexuellen in der Häftlingsgesellschaft folgendermaßen: „Im KL genügte schon der Verdacht, um einen Gefangenen als Homosexuellen zu deklarieren und ihn so der Verunglimpfung, dem allgemeinen Misstrauen und besonderen Lebensgefahren preiszugeben. Bei dieser Gelegenheit muss gesagt werden, dass die homosexuelle Praxis in den Lagern sehr verbreitet war; die Häftlinge taten aber nur jene in Acht und Bann, die von der SS mit dem rosa Winkel markiert waren.“




Der Rosa-Winkel-Häftling Willi Heckmann (Mitte)
1942 mit dem Lagerorchester im KZ Mauthausen
Foto: Fritz Kornatz, SS


Auch deswegen sind die Überlebenschancen der Rosa-Winkel-Häftlinge eher gering. Die Mehrheit überlebt den NS-Terror nicht. Rüdiger Lautmann, der die Daten von 2.542 homosexuellen KZ-Häftlingen auswerten konnte, hat eine Todesrate von 60 Prozent errechnet, bei der Vergleichsgruppe der politischen Häftlinge liegt sie bei 42, bei den Bibelforschern bei 35 Prozent.

Lesbische Sexualität scheint dagegen kein Grund für eine Einweisung in Konzentrationslager zu sein. Auch wenn über diese Frage immer wieder spekuliert wird, finden sich dafür keine stichhaltigen Belege. Claudia Schoppmann kann zwar nachweisen, dass in den KZ-Unterlagen einer Handvoll weiblicher Häftlinge die Bemerkung „lesbisch“ notiert wird. Bei genauer Betrachtung wird aber deutlich, dass die sexuelle Orientierung in keinem dieser Fälle ausschlaggebend ist für die KZ-Einweisung. Vielmehr gibt es in jedem Einzelfall andere plausible Haftgründe, die ausreichend sind für eine Deportation in ein Konzentrationslager. Vgl. dazu zum Beispiel die Fälle von Mary Pünjer, Margarete Rosenberg und Elli Smula.

Literaturtipp:

Alexander Zinn: »Aus dem Volkskörper entfernt«? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus.
Frankfurt am Main 2018: Campus. Link zum Buchtipp

© Alexander Zinn 2017