Rosa Winkel - Die Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus
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Hans Scholl

Medizinstudent

Hans Scholl wird am 22.9.1918 in Ingersheim geboren. 1913 zieht die Familie nach Ludwigsburg, 1933 dann nach Ulm, wo Scholl die örtliche Oberrealschule besucht. Zum 1.5.1933 tritt Scholl der Hitlerjugend bei, im Oktober wird er als Jugendschaftsführer an das Jungvolk überwiesen. Dort bekommt er Kontakt zu ehemaligen Mitgliedern der bündischen Jugend, so zu Max von Neubeck, die dort bündische Traditionen fortführen. So wird insbesondere "die Lebensform der dj.1.11. [Deutsche Jungenschaft vom 1.11.1929] fortgesetzt", was das Singen bündischer Lieder und sogenannte "Kohtenfahrten", aber auch eine Offenheit gegenüber homoerotisch gefärbten Jungenfreundschaften einschließt.

Im Alter von 16 Jahren entwickelt Scholl schließlich ein schwärmerisches Verhältnis zu einem anderthalb Jahre Jüngeren, dem er sich auch mehrfach sexuell nähert. Dieser bleibt zwar auf Distanz, lässt die sexuellen Avancen Scholls aber über sich ergehen. Nach einer Reihe solcher Begebenheiten entschuldigt sich Scholl schließlich und "gelobt, es nie wieder zu tun und diese Schwäche endgültig besiegen zu wollen".

Im November 1937 verhaftet die Gestapo schließlich eine Reihe von Jugendlichen und Jungvolkführern aus dem Umfeld der alten dj.1.11. In den Vernehmungen drängen die Gestapo-Beamten auf die Aufklärung homosexueller 'Verfehlungen', unter anderem kommen schließlich auch die sexuellen Annäherungsversuche von Hans Scholl zur Sprache. Scholl, der inzwischen beim Militär ist, wird deswegen am 13.12.1937 zur Gestapo bestellt.

Hans Scholl

Hans Scholl
Bildquelle: Archiv der
Ludwig-Maximilians-Universität München


Im Gestapo-Verhör gesteht der 17-jährige Scholl die Annäherungsversuche sofort ein. Man hält ihm einen Verstoß gegen § 175a vor, weil er einen ihm anvertrauten Jugendlichen verführt habe. Scholl wird verhaftet und ins Stuttgarter Polizeigefängnis eingeliefert, am 15. Dezember erlässt das Amtsgericht dann einen Haftbefehl. Sein Anwalt legt am 18. Dezember Haftbeschwerde ein, doch Scholl bleibt im Gefängnis und wird am 21.12. nochmals von der Gestapo zu den bündischen "Umtrieben" im Jungvolk vernommen. Am 30. Dezember hebt das Landgericht den Haftbefehl schließlich auf, weil Scholl wegen der "zugegebenen Unzucht unter Männern seinen Truppenteil nicht unbefugt verlassen wird" und kein "Vergehen verbotener bündischer Betätigung" vorliege.

Am 7.5.1938 erhebt die Staatsanwaltschaft beim Sondergericht Stuttgart schließlich Anklage gegen Scholl wegen Verbrechen nach § 175a und verbotener bündischer Betätigung. Das Sondergericht stellt das Verfahren wegen bündischer Betätigung ein. Auch einen Verstoß gegen § 175a sieht das Gericht nicht, da der Altersunterschied der Beteiligten zu gering sei und die "Erziehereigenschaft des Scholl" deswegen "zu verneinen" sei. Allerdings sieht das Gericht einen Verstoß gegen den 1935 verschärften § 175 als gegeben an. Da die meisten Handlungen aber vor der Verschärfung des Paragrafen stattfanden und dem damals 16-jährigen Scholl nicht nachgewiesen werden könne, dass er in der Lage war, "das Ungesetzliche seiner Handlungen einzusehen", wird er schließlich nur für eine zu Ostern 1936 begangene Handlung zur Rechenschaft gezogen. Und auch hier hat er Glück, denn wegen der zu erwartenden geringen Strafe wird das Verfahren schließlich nach dem Straffreiheitsgesetz vom 30.4.1938 eingestellt. Das Gericht zeigt im Fall von Scholl Milde, nicht zuletzt, weil "das Verhalten des damals 17-jährigen Angeklagten als jugendliche Verirrung eines sonst anständigen und auch geschlechtlich normal empfindenden Menschen angesehen" wird.

Für Scholl jedoch ist das ganze Verfahren eine Zäsur, die ihm den Unrechtscharakter des NS-Systems drastisch vor Augen führt. Er wendet sich vom Nationalsozialismus ab und geht schließlich in den Widerstand. Inzwischen Medizinstudent an der Münchner Universität, gründet er mit seiner Schwester Sophie und einigen anderen Studenten 1942 die Widerstandsgruppe Die Weiße Rose. Die Gruppe verbreitet sechs Flugblätter, in denen sie zum "passiven Widerstand" gegen das NS-Regime aufruft.

Am 18.2.1943 wird Hans Scholl, als er zusammen mit seiner Schwester Sophie Flugblätter verteilt, vom Hausmeister der Münchner Universität entdeckt und an die Gestapo verraten. Der Volksgerichtshof verurteilt die Geschwister zusammen mit Christoph Probst, dessen Entwurf für ein siebtes Flugblatt bei Hans Scholl gefunden wird, am 22. Februar zum Tode. Die Hinrichtung erfolgt noch am selben Tag. Drei weitere Mitglieder der Gruppe, Alexander Schmorell, Willi Graf und der Universitätsprofessor Kurt Huber, werden am 19.4.1943 zum Tode verurteilt und ohne Aufschub hingerichtet.

Nach 1945 werden die Geschwister Scholl und die Widerstandsgruppe der Weißen Rose zu einer Legende. Die homosexuellen Handlungen, die zum ersten Prozess gegen Hans Scholl führten, werden hingegen schamvoll verschwiegen. Erst in einer Publikation aus dem Jahr 2012 wird dieser Aspekt seiner Biografie beleuchtet.

 

Literaturtipps:

Ulrich Herrmann: Vom HJ-Führer zur Weißen Rose. Hans Scholl vor dem Stuttgarter Sondergericht 1937/38. Weinheim 2012: Beltz Juventa.

Alexander Zinn: »Aus dem Volkskörper entfernt«? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus.
Frankfurt am Main 2018: Campus. Link zum Buchtipp

© Alexander Zinn 2017