IM WORTLAUT:
Kämpfer für
Freiheit des Dritten Geschlechts
Aufruf zur Rehabilitierung
von Dr. Hans Holbein und zur Neugründung der Holbein-Stiftung
Der Jurist
Dr. Hans Holbein setzte sich zeit seines Lebens für die Rechte
Homosexueller ein. Als Anwalt verteidigte er zahlreiche schwule
Männer und engagierte sich für "für die Bewegung
gegen § 175". Vor 100 Jahren, am 24. August 1919, begründete
er die "Holbein-Stiftung". Aus deren Vermögen sollte
ein Lehrstuhl an der Universität Jena geschaffen werden, um
insb. die Bi- und Homosexualität weiter zu erforschen. In seinem
Testament setzte er die Universität als Alleinerbin ein und
verfügte, der Stiftung weitere 100.000 Mark zufließen
zu lassen.
Doch die Uni
Jena verweigerte nach Holbeins Tod im Jahr 1929 die Einrichtung
des Lehrstuhls und schlug die Erbschaft aus, weil, so die Begründung,
die Universität ansonsten "zu einem Sammelpunkt unerwünschter
Elemente würde". Das hinderte sie freilich nicht, sich
das verbliebene Stiftungsvermögen nach 1933 im Zusammenspiel
mit den NS-Machthabern anzueignen.
Am 14. September
2019 jährt sich der Todestag von Hans Holbein zum 90. Mal.
Wir meinen: Es ist an der Zeit, sich seiner zu erinnern und das
an ihm begangene Unrecht wiedergutzumachen.
Die Unterzeichner
dieses Aufrufs rufen deswegen das Land Thüringen, die Universität
Jena und die Stadt Weimar auf, Dr. Hans Holbein zu rehabilitieren,
das Vermögen der Holbein-Stiftung zu restituieren und es im
Sinne des Stifters zu verwenden. Konkret fordern wir:
Die Wiederherstellung
des geschändeten Grabmals von Dr. Hans Holbein auf dem Weimarer
Friedhof mit der ursprünglichen Inschrift: "Hier ruht
in Gott Dr. Hans Holbein, Anwalt des Rechts, Kämpfer für
Freiheit des 3. Geschlechts".
Die Restitution
des Stiftungsvermögens und die Neugründung der Holbein-Stiftung
zum Beispiel als Landesstiftung.
Die Einrichtung
eines Forschungszentrums zu Geschichte und Gegenwart der Homosexualitäten
an der Universität Jena.
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