Die Stellungnahmen

Prof. Dr. Johannes Tuchel
Leiter der Gedenkstätte Deutscher Widerstand

In einer Zeit, in der viele europäische Gesellschaften immer noch von irrationalen homophoben Ängsten desorientiert werden, ist es dringend notwendig, auch in Deutschland noch intensiver als bisher die Verfolgung der Homosexuellen im 20. Jahrhundert aufzuarbeiten. Darum sollte möglichst bald das Vermögen der Holbein-Stiftung im Rahmen einer neuen Landesstiftung restituiert werden. Die Wiederherstellung des geschändeten Grabmals von Dr. Hans Holbein auf dem Weimarer Friedhof mit der ursprünglichen Inschrift: "Hier ruht in Gott Dr. Hans Holbein, Anwalt des Rechts, Kämpfer für Freiheit des 3. Geschlechts" sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Schade, dass dies noch nicht möglich gewesen ist. Die Einrichtung eines Forschungszentrums zur Geschichte der Homosexuellenverfolgung wäre in diesem Kontext ein deutliches Zeichen gegen Homophobie und Intoleranz.

 





 

Bodo Ramelow
Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

Vor 100 Jahren rief Dr. Hans Holbein die „Holbein-Stiftung“ ins Leben. Sein Ziel war es, über die Stiftung einen Lehrstuhl zu finanzieren, der Lehre und Forschung zum Thema Homosexualität an der Universität dauerhaft etabliert. Am Beginn des 20. Jahrhunderts war das geradezu eine revolutionäre Idee, denn es darf nicht vergessen werden: Es galt der § 175 des Strafgesetzbuches. Homosexualität war kriminalisiert. Holbein war ein aktiver Streiter für die Abschaffung dieses Straftatbestandes und ihm war klar. Nicht nur die Entkriminalisierung war ihm wichtig, sondern auch die wissenschaftliche Forschung und Lehre.

100 Jahre später sind wir scheinbar viel weiter. Homosexualität ist in Deutschland entkriminalisiert, die „Ehe für Alle“ ist durchgesetzt aber Forschung und Lehre auf diesem Gebiet sind immer noch eher unterbelichtet. Hinzu kommt: Errungene Rechte sind nicht selbstverständlich. Immer noch gibt es Diskriminierung und diverse gesellschaftliche Gruppen haben sich keineswegs mit einer Gleichstellung von Lesben, Schwulen und Transgender abgefunden.

Ganz im Gegenteil. Wir haben also allen Grund gemeinsam nicht nur weiter gegen jede Diskriminierung anzugehen, sondern auch Forschung und Lehre endlich auf ein stabiles Fundament zu stellen. Deswegen begrüße ich die Initiative die Gründung einer „Holbein-Stiftung“ erneut aufzugreifen. Konkret werbe ich für ein Forschungsprojekt zur Aufarbeitung der damaligen Vorgänge. Ziel des Projektes sollte sein, das Stiftungsvermögen zu restituieren und die Holbein Stiftung neu zu gründen.

 

Mike Mohring
MdL, 2014-2020 Vorsitzender der CDU Thüringens


Der Name von Dr Hans Holbein ist mir als Sohn der Stadt Apolda ein Begriff. Er zählte zu einer Generation von Juristen, die ihrer Zeit voraus waren.
Die Schändung des Grabmals von Dr. Hans Holbein sowie die Missachtung des testamentarischen Willens zur Einrichtung einer Stiftung und eines Lehrstuhls an der Universität Jena waren Unrecht und sind daher wiedergutzumachen.

Die Neugründung der Holbein-Stiftung und die Intensivierung der Forschung zu Geschichte und Gegenwart der Homosexualitäten an der Universität Jena erscheint mir insoweit als ein geeignetes Mittel, die historische Aufarbeitung - gerade im Hinblick auf die Verfolgung im Nationalsozialismus - weiter voranzutreiben und gleichzeitig für das "Nie wieder" zu streiten. Ausgehend von Ihrer Initiative werde ich mich im Falle meiner Wahl zum Ministerpräsidenten für die Neugründung der Holbein-Stiftung einsetzen. Diese könnte - ähnlich wie die Lesser Stiftung - lehrstuhl- und fakultätsübergreifend Forschungsprojekte zur Geschichte und Gegenwart der Homosexualitäten fordern.

 




 

Ann-Sophie Bohm
Landessprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen


29 Worte waren es, die in der Erstfassung des § 175 von 1871 sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe stellten. 29 Worte, die Homosexuelle Jahrzehnte lang unterdrückten und stigmatisierten. Dass dieser Paragraf erst 1994 endgültig gestrichen wurde, ist eine Blamage. Trotz der Errungenschaften in den letzten Jahrzehnten sind Homophobie und Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität leider für viele Menschen weiterhin Alltag.

Hans Holbein bleibt ein Vorbild und Vorreiter auf dem Gebiet - als Anwalt, indem er zahlreiche Schwule vor strafrechtlicher Verfolgung verteidigte, sowie als Gründer der „Holbein-Stiftung“. Obwohl sein Erbe bis heute wirkt, wurde sein Vermächtnis bislang noch nicht verwirklicht. Unser Ziel ist es, dass jede*r sich in unserer Gesellschaft individuell und frei von Diskriminierung entfalten kann. Daher unterstützen wir das Anliegen der geschichtlichen Aufarbeitung der Verfolgung von Homosexuellen genauso wie die Einrichtung eines solchen Forschungszentrums an der Friedrich-Schiller-Universität Jena. Dieses deutliche Zeichen für Toleranz und gegen Homophobie ist längst überfällig.



Elisabeth Kaiser
MdB, Sprecherin der LG Thüringen der SPD-Bundestagsfraktion


Den Initiatoren der Wiedergründung der Stiftung danke ich ausdrücklich für ihre Initiative zur Würdigung des Wirkens von Dr. Hans Holbein, aber auch für den wertvollen Hinweis auf diese bemerkenswerte Persönlichkeit. Für die SPD Bundestagsfraktion bin ich mit den Themen intensiv betraut, die Dr. Hans Holbein unter ungleich schwierigeren Bedingungen vor 100 Jahren erstmals ansprach und mit seiner Initiative für einen Lehrstuhl an der Uni Jena eine Idee proklamierte, an deren Umsetzung wir immer noch arbeiten.

In würdiger Erinnerung für Dr. Hans Holbein steht für die SPD-Bundestagsfraktion fest, dass Grundlage heutiger Gesetzgebung im Bereich des Sexualrechts das Prinzip der Anerkennung der Geschlechtsidentität und der Schutz der Selbstbestimmung bei der Geschlechterzuordnung eines jeden zugrunde gelegt werden muss. Ich unterstütze daher die Initiativen zum geplanten Forschungszentrum und zur Institutionalisierung der universitären Forschung zu Homosexualität.

 




 

Bernhard Stengele
Landessprecherin BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Thüringen

Dr. Hans Holbein war ein mutiger Mensch. In einer Zeit, in der das Eintreten für das dritte Geschlecht unabsehbare Folgen haben konnte, blieb er sich und seinem Kampf für die Rechte der Homosexuellen treu. Er ist Vordenker, Vorkämpfer, Vorbild. Er kann und soll heute, da sogar Mitgliedsländer der europäischen Union sich daran machen, das Recht zur sexuellen Selbstbestimmung immer weiter zu kriminalisieren, ein Orientierungspunkt sein. Wir erleben, dass die Errungenschaften auf dem Weg zur Gleichberechtigung ständig neu erkämpft werden müssen.

Deshalb gilt es dringend, der Idee von Hans Holbein endlich den Rahmen zu geben, den sie verdient. Heute, da revanchistische Kräfte den Weg in eine offene, gerechte, emanzipierte Gesellschaft durch das Leugnen von Wissenschaft und Fakten umkehren wollen, gilt es auch besonders den Rang der Forschung zu verstetigen, ja, zu erhöhen. Deshalb unterstütze ich aus meinem Erleben der Gegenwart und im Eintreten für die Rechte der LGBTQ- Community von Herzen die Idee eines interdisziplinärem Forschungszentrums an der UNI JENA und trete selbstverständlich für die vollständige Rehabilitierung von Dr. Hans Holbein ein.



 

Dr. Andreas Eberhardt
Gründungsdirektor der Alfred Landecker Foundation,
2016-2019 Vorstandsvorsitzender der Stiftung EVZ


Es ist ermutigend, dass 100 Jahre nachdem das Erbe von Dr. Hans Holbein von den Nazis widerrechtlich entwendet wurde, die Initiative für seine Rehabilitation und die Neugründung der Stiftung ergriffen und dies von so vielen unterstützt wird. Immer noch werden Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität diskriminiert, und viele (historische) Aspekte, müssen noch erforscht und bearbeitet werden. Die Einrichtung eines Forschungsinstitutes oder eines Lehrstuhls, wie Dr. Holbein es für sein Erbe bestimmt hatte, wäre dafür ein wichtiger Schritt.

 






 

Astrid Rothe-Beinlich
MdL, Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Thüringer Landtag

Gern unterstütze ich die überaus wichtige Initiative zur Rehabilitierung von Dr. Hans Holbein, einem der bedeutendsten Vorkämpfer für das 3.
Geschlecht und damit die Anerkennung von Lebensrealitäten und Persönlichkeiten auch jenseits der vermeintlich zweigeschlechtlichen Norm. Viel zu lange wurden Protagonist*innen wie Hans Holbein nicht benannt und schon gar nicht gewürdigt. Umso wichtiger nun die Erinnerung an ihn und sein Wirken. Auch 50 Jahre nach den Stonewall Riots sind wir noch lange nicht am Ziel.

Daher bin ich sehr froh, dass es diese Initiative und hoffentlich auch bald mindestens ein An-Institut an der FSU Jena geben wird, in dem die über-fällige Forschung rund um Diskriminierung und Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer Sexualität ihren Platz findet. Gern mache ich mich auch für dessen dauerhafte Finanzierung und Unterstützung stark. Noch immer steht auch die Frage der Rehabilitierung vieler im Raum, die medizinische Zwangsbehandlungen oder Verurteilungen und Ausgrenzung erdulden mussten ... Es bleibt also viel zu tun. Mein Dank jedenfalls gilt all denen, die sich dafür und hier beispielhaft für Dr. Hans Holbein stark machen.





Dr. Roland Krischke
Direktor des Lindenau-Museums Altenburg


Das Schicksal Hans Holbeins und der schändliche Umgang mit seinem Erbe ist eines der traurigsten Kapitel Thüringer Geschichte im 20. Jahrhundert. Es ist mehr als eine moralische Verpflichtung, Hans Holbein zu rehabilitieren und seine vom Ungeist verhinderten Bemühungen 90 Jahre nach seinem Tod zu einem guten Neuanfang zu führen. Mit der Neugründung der Holbein-Stiftung könnten der Freistaat Thüringen und die Friedrich-Schiller-Universität Jena ein weithin ausstrahlendes Zeichen setzen. Es ist längst an der Zeit.

 
 

 

Dieter Lauinger
2014-2020 Justizminister des Freistaates Thüringen


Wie ein einzelner Paragraf viele Menschen in unserer Gesellschaft stigmatisieren und so ihr Leben zerstören kann, zeigt die Geschichte des § 175 StGB. Er begriff Homosexualität als „widernatürliche Unzucht“ und stellte gleichgeschlechtliche Handlungen von Männern unter Strafe. Gerade in unserem heutigen Verständnis der Grundrechte, eben auch dem Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, ist das nahezu unvorstellbar. Deshalb bin ich sehr dankbar für Menschen wie den Juristen Dr. Hans Holbein, der im Bewusstsein der Strafverfolgung mit großem Einsatz gegen Unrecht eingetreten ist.

Als Thüringer Justizminister erfüllt es mich darüber hinaus mit großer Freude, dass er Thüringen seine Heimat nannte und von hier aus engagiert gegen den § 175 StGB eintrat. Sein Engagement wirkt weit über sein eigenes Leben hinaus. Es wirkt bis heute. Er stiftete sein Vermögen, um Lehre und Forschung zur Homosexualität zu ermöglichen und so die „Freiheit des 3. Geschlechts“, wie er Homosexuelle nannte, zu erreichen.. Nun ist es unsere Aufgabe, dieses Erbe nicht nur in Erinnerung zu halten und zu bewahren, sondern in seinem Sinne fortzuführen.

 

 

Johannes Kahrs
1998-2020 MdB, Haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

Dr. Hans Holbein war ein Vorkämpfer der ersten Stunde für die Freiheit von Homosexuellen. Sein damaliges Engagement für die Community, insbesondere sein Kampf gegen die strafrechtliche Verfolgung Homosexueller, ist bemerkenswert und hat bis heute Vorbildcharakter.
Die von ihm begründete Holbein-Stiftung feiert dieses Jahr ihren einhundertsten Geburtstag. Ich wünsche mir, dass das Vermächtnis Dr. Hans Holbeins in seinem Sinne weiterführt wird. Hierbei unterstütze ich die Idee eines Forschungszentrums gern!

 

 
     

© Alexander Zinn 2019