In den folgenden Jahren
verhandelte Stemmler noch mit verschiedenen anderen Institutionen, u.
a. mit der Universität Halle - ohne Erfolg. 1935 forderte er von
der Universität Jena schließlich die Rückgabe des Stiftungskapitals.
Doch auch dies lehnte die Uni ab - mit einem zynischen Argument: in "beschränktem
Maße" werde "der ursprüngliche Zweck der Stiftung"
erfüllt, weil der Ertrag der Stiftung "der pathologischen Anstalt
der Universität zur Verfügung gestellt worden" sei.
Diese selbstherrliche
Aneignung des Stiftungsvermögens hiellt man sogar im inzwischen nationalsozialistisch
geführten Volksbildungsministerium für juristisch bedenklich.
Gleichwohl empfahl das Ministerium der Universität, "dass man
bei der Ablehnung bleiben solle". Die Universitätsleitung folgte
der Empfehlung, indem sie ihre Position mit einem juristischen Gutachten
untermauerte: Demnach erfülle die Universität Jena den ursprünglichen
Stiftungszweck, indem sie "gefährliche Entartungserscheinungen
zum Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung und des wissenschaftlichen
Unterrichts" mache.
"Schritt für
Schritt" musste Stemmler "in zähem Kampfe um die Ausführung
des Testaments nach dem Willen des Erblassers vor den auftretenden Schwierigkeiten
zurückweichen". Erst Anfang 1936 gab er "den Kampf endgültig
auf". Ihm persönlich trug die ganze Angelegenheit schließlich
ein "Dienststrafverfahren" ein. Am 21. Januar 1937 wurde der
Reichsdisziplinarkammer in Erfurt eine "Anschuldigungsschrift"
zugestellt, in der man Stemmler sein Engagement als Nachlassverwalter
Holbeins vorhielt. So habe er sich "durch die Art der Ausführung
des Testaments Holbeins bereit gefunden, ohne Bedenken den Bestrebungen
gegen § 175 StGB. öffentlich Vorschub zu leisten". Und
das "sogar noch zu einer Zeit", wo "klar erkannt worden
ist, dass ein Wachsen oder auch nur Fortleben der Seuche der widernatürlichen
Unzucht zwischen Männern eine der größten Gefahren für
den Bestand des Deutschen Volkes bildet". Stemmler wurde deswegen
schließlich zu einer "Kürzung der Dienstbezüge"
verurteilt.
Die Universität
Jena stand seit 1939 dann unter der Leitung des Rassenforschers Karl Astel,
der dem "Reichsführer SS" Heinrich Himmler bereits 1937
ein Programm zur "Erforschung der Homosexualität" angedient
hatte, das auf deren "Ausmerzung" zielte. Darüber hinaus
bot er Himmler die Entwicklung von Maßstäben für die "Kastration
von Sexualverbrechern" und ihre "Sicherungsverwahrung und evtl.
für die Vernichtung, d. h. Tötung" an.
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