Die Stiftung

Holbeins Initiative für Lehre und
Forschung zu Bi- und Homosexualität

Dr. Hans Holbein setzte sich zeit seines Lebens für die Rechte Homosexueller ein. Und sein Engagement sollte über seinen Tod hinausreichen. Zu diesem Zweck stiftete er der Universiät Jena bereits im März 1919 die Summe von 21.000 Mark, mit der die "Erteilung eines Lehrauftrags für Forschungen auf dem Gebiete der Sexualwissenschaft (mit besonderer Berücksichtigung der Bi- und Homosexualität)" finanziert werden sollte. Verwirklicht werden sollte dieser Stiftungszweck nach Holbeins Tod.

Die Universität Jena wählte Holbein als Adressatin seiner Stiftung, weil er dort studiert und promoviert hatte und weil er "deren geistiger Richtung", wie er später schrieb, "das Beste meines Lebens" verdankte. Doch die Universität reagierte von Beginn an reserviert. Erst nach längeren Debatten und Modifikationen akzeptierte sie am 24. August 1919 die Stiftung.

 

 


Stiftungsurkunde vom 20. März 1919
Quelle: Universitätsarchiv Jena

 

In seinem Testament setzte Holbein die Universität Jena dann zur Alleinerbin ein. Nach seinem Tod 1929 sollte die"Holbein-Stiftung" um 100.000 Mark aus dem Erbe vergrößert und in "Wehaka-Stiftung zur Erinnerung an das wissenschaftlich humanitäre Komitee" umbenannt werden. Die vergrößerte Stiftung sollte die Satzung des Wissenschaftlich-humanitären Komitees (WhK) übernehmen, überdies sollte sie einen akademischen "Lehrstuhl für Geschlechtswissenschaft" unter besonderer Berücksichtigung der "Bi- und Homosexualität" einrichten, der, "wenn zulässig, dem Dr. Magnus Hirschfeld, angeboten werden" sollte. Was "jährlich vom Stiftungsabwurfe übrig bleibt", sollte dem Berliner WhK überwiesen oder zur "Unterstützung der aus § 175 oder einem ihm entsprechenden künftigen Paragrafen Verurteilten" verwendet werden.

 

Zum Testamentsvollstrecker bestellte Holbein den Regierungsrat Roderich Stemmler, der versuchte, den Nachlass in Holbeins Sinne zu regeln. Doch im Herbst 1929, kurz vor der ersten Regierungsbeteiligung der NSDAP in Thüringen, hatte sich der Wind vollkommen gedreht. Die Universität Jena lehnte die Erbschaft bereits Anfang Oktober 1929 ab. Auch eine Intervention der thüringischen Landesregierung, die mit diesem Beschluss „sehr unzufrieden“ war und darum bat, ihn „abzuändern“, blieb ohne Erfolg. Ende Oktober lehnte die Universität die Erbschaft erneut ab, weil man befürchtete, dass „unsere Universität zu einem Sammelpunkt unerwünschter Elemente würde“, worin man „eine schwere sittliche Gefahr für die Studierenden“ erblicke.

 

 

Zeitungsmeldung zum Tode Holbeins
Quelle: Thüringisches Hauptstaatsarchiv Weimar

In den folgenden Jahren verhandelte Stemmler noch mit verschiedenen anderen Institutionen, u. a. mit der Universität Halle - ohne Erfolg. 1935 forderte er von der Universität Jena schließlich die Rückgabe des Stiftungskapitals. Doch auch dies lehnte die Uni ab - mit einem zynischen Argument: in "beschränktem Maße" werde "der ursprüngliche Zweck der Stiftung" erfüllt, weil der Ertrag der Stiftung "der pathologischen Anstalt der Universität zur Verfügung gestellt worden" sei.

Diese selbstherrliche Aneignung des Stiftungsvermögens hiellt man sogar im inzwischen nationalsozialistisch geführten Volksbildungsministerium für juristisch bedenklich. Gleichwohl empfahl das Ministerium der Universität, "dass man bei der Ablehnung bleiben solle". Die Universitätsleitung folgte der Empfehlung, indem sie ihre Position mit einem juristischen Gutachten untermauerte: Demnach erfülle die Universität Jena den ursprünglichen Stiftungszweck, indem sie "gefährliche Entartungserscheinungen zum Gegenstand der wissenschaftlichen Forschung und des wissenschaftlichen Unterrichts" mache.

"Schritt für Schritt" musste Stemmler "in zähem Kampfe um die Ausführung des Testaments nach dem Willen des Erblassers vor den auftretenden Schwierigkeiten zurückweichen". Erst Anfang 1936 gab er "den Kampf endgültig auf". Ihm persönlich trug die ganze Angelegenheit schließlich ein "Dienststrafverfahren" ein. Am 21. Januar 1937 wurde der Reichsdisziplinarkammer in Erfurt eine "Anschuldigungsschrift" zugestellt, in der man Stemmler sein Engagement als Nachlassverwalter Holbeins vorhielt. So habe er sich "durch die Art der Ausführung des Testaments Holbeins bereit gefunden, ohne Bedenken den Bestrebungen gegen § 175 StGB. öffentlich Vorschub zu leisten". Und das "sogar noch zu einer Zeit", wo "klar erkannt worden ist, dass ein Wachsen oder auch nur Fortleben der Seuche der widernatürlichen Unzucht zwischen Männern eine der größten Gefahren für den Bestand des Deutschen Volkes bildet". Stemmler wurde deswegen schließlich zu einer "Kürzung der Dienstbezüge" verurteilt.

Die Universität Jena stand seit 1939 dann unter der Leitung des Rassenforschers Karl Astel, der dem "Reichsführer SS" Heinrich Himmler bereits 1937 ein Programm zur "Erforschung der Homosexualität" angedient hatte, das auf deren "Ausmerzung" zielte. Darüber hinaus bot er Himmler die Entwicklung von Maßstäben für die "Kastration von Sexualverbrechern" und ihre "Sicherungsverwahrung und evtl. für die Vernichtung, d. h. Tötung" an.

 

© Alexander Zinn 2019