Dr. Hans Holbein
Anwalt des Rechts und
Kämpfer
für Freiheit des 3. Geschlechts
Hans Holbein
wurde am 31. Januar 1864 als drittes Kind des Rechtsanwaltes Robert
Holbein in Apolda geboren. Zum Studium ging er an die Universität
Jena, wo er 1887 zum Dr. jur. promoviert wurde. Nach seinem Referendariat
ließ er sich 1890 als Rechtsanwalt in Weimar nieder. In seiner
Heimatstadt Apolda eröffnete er eine Zweigstelle seiner Kanzlei.
1895 heiratete er, doch einer glücklichen Ehe stand seine homosexuelle
Veranlagung entgegen. Seine Frau legte sich einen Liebhaber zu,
1902 wurde die Ehe geschieden.
Holbein äußerte
sich 1919 amüsiert darüber, dass "das Wort Homo-
oder Bi-Sexualität" in den Akten seines Scheidungprozesses
"überhaupt nicht" vorkam. In seinen Augen ein Beleg
für die verbreitete Unkenntnis der gleichgeschlechtlichen Liebe.
Und so waren es nicht zuletzt seine persönliche Erfahrungen,
die ihn zum Kämpfer für die Freiheit der Homosexuellen
werden ließen.
Schon früh
wurde Holbein einer der "Obmänner" des "Wissenschaftlich-humanitären
Komitees", der von Magnus Hirschfeld 1897 gegründeten,
weltweit ersten Homosexuellenorganisation. Um seine berufliche Stellung
nicht zu gefährden, trat er hier allerdings nur unter dem Pseudonym
"Sassen" in Erscheinung. Gleichwohl setzte sich Holbein
auch öffentlich für die Rechte Homosexueller ein. Im Apoldaer
Tageblatt trat er "ständig für die Abschaffung des
§ 175" ein, wie es in einem Nachruf hieß. Und als
Verteidiger vertrat er zahlreiche Homosexuelle vor Gericht und war
über die Grenzen von Apolda und Weimar hinaus ein gesuchter
Anwalt.
Um den Kampf
gegen den § 175 über seinen Tod hinaus zu unterstützen,
rief er 1919 die "Holbein-Stiftung" ins Leben. Aus deren
Vermögen sollte ein Lehrstuhl an der Universität Jena
geschaffen werden, um insb. die Bi- und Homosexualität weiter
zu erforschen. In seinem Testament setzte Holbein die Universität
als Alleinerbin ein und verfügte, der Stiftung weitere 100.000
Mark zufließen zu lassen.
Doch als Holbein
am 14. September 1929 einem Krebsleiden erlag, verweigerte die Uni
Jena die Einrichtung des Lehrstuhls und schlug das Erbe aus. Zur
Begründung führte sie an, dass die Universität ansonsten
"zu einem Sammelpunkt unerwünschter Elemente würde".
Das hinderte sie freilich nicht, sich das verbliebene Stiftungsvermögen
nach 1933 im Zusammenspiel mit den NS-Machthabern anzueignen.
Holbeins letzter
Wille wurde schließlich auch an anderer Stelle missachtet.
Auf seinem Grabstein war zwar zunächst die von ihm gewünschte
Inschrift angebracht worden: "Hier ruht in Gott Dr. Hans
Holbein, Anwalt des Rechts, Kämpfer für Freiheit des 3.
Geschlechts". Nach der NS-Machtübernahme wurde diese
dann aber "ausgemeißelt".
Aufruf
zur Rehabilitierung von Dr. Hans Holbein
Zinn:
Dr. Hans Holbein, Anwalt des Rechts
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