Rosa Winkel - Die Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus
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Margarete Rosenberg

Kellnerin und Prostituierte

Margarete Quednau wird am 4.8.1910 in Stettin geboren. Mit 14 Jahren verlässt sie die Schule, um in der Gastwirtschaft des Vaters auszuhelfen. Mit 21 Jahren geht sie nach Berlin, wo sie zunächst als Kellnerin und schließlich als Prostituierte arbeitet. Seit 1933 unterliegt sie der Sittenkontrolle. 1935 heiratet sie einen ehemaligen Freier, den Bäcker Arthur Rosenberg, mit dem sie eine Bäckerei eröffnet, die schon bald wegen wirtschaftlicher Probleme schließen muss. In den folgenden Jahren arbeitet Rosenberg wieder als Prostituierte, wobei sie ihren Ehemann vernachlässigt und Liebschaften mit anderen Männern gepflegt haben soll.

Ende Juli 1940 wird die inzwischen 30-jährige Rosenberg bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) als Straßenbahnschaffnerin dienstverpflichtet. Grund ist der kriegsbedingte Personalmangel. Doch schon am 15. September wird sie verhaftet, am 26.9. wird sie dann in „Schutzhaft“ genommen. Hintergrund ist eine Anzeige der BVG beim Reichsführer der SS Heinrich Himmler. Die BVG führt darin „Klage“, dass einige Straßenbahnschaffnerinnen „Arbeitskameradinnen mit in die Wohnung nehmen, sie unter Alkohol setzen und dann mit ihnen gleichgeschlechtlich verkehren“. Das habe zur Folge gehabt, dass die Beteiligten „am nächsten Tag nicht ihren Dienst versehen konnten“. Margarete Rosenberg, die als die „Hauptbeschuldigte“ gilt, habe „während der
1 ½ Monate ihrer Beschäftigung bei der BVG 16 Tage“ gefehlt.

Dienstverpflichtete Straßenbahnschaffnerinnen 1943


Dienstverpflichtete Straßenbahnschaffnerinnen
der BVG im Jahr 1943
Bildquelle: Archiv Berliner Verkehrsseiten


Nach ihrer Verhaftung räumt Rosenberg dann auch ein, „sich an den Zechgelagen der Straßenbahnschaffnerinnen beteiligt und mit den anderen gleichgeschlechtlich verkehrt zu haben“.
Der Vorwurf, der ihr gemacht wird, ist die Verletzung ihrer Dienstpflicht, oder, wie Rosenberg selbst es in einem Vernehmungsprotokoll nennt, ihr „Dienstversäumnis“. Die Gestapo führt das Fernbleiben vom Dienst auf ihren „unsoliden Lebenswandel“ zurück, womit Rosenbergs langjährige Tätigkeit als Prostituierte, die „in ihrem Leben sehr wenig“ gearbeitet habe, gemeint ist.

Die BVG hält ihr vor, dass durch ihre häufige Abwesenheit „der Betrieb des Straßenbahnhofs Treptow stark gefährdet“ worden sei. Ein schwerwiegender Vorwurf, insbesondere bei einem kriegswichtigen Betrieb wie der BVG, die täglich Zehntausende Arbeiter in die Rüstungsbetriebe transportiert. So bedroht die Verordnung zum „Schutz der Wehrkraft“ vom 30.11.1939 denjenigen mit Zuchthaus, der „das ordnungsmäßige Arbeiten eines für die Reichsverteidigung oder die Versorgung der Bevölkerung wichtigen Betriebs dadurch stört oder gefährdet“, dass er eine dem Betrieb dienende Sache „außer Tätigkeit setzt“. Schon bei „Arbeitsvertragsbruch“ droht Gefängnis, denn nach einer Anordnung vom 1.7.1939 darf man „nicht pflichtwidrig der Arbeit fernbleiben, die Arbeit verweigern oder böswillig mit der Arbeit zurückhalten“.

Vorschriften, die schließlich auch Margarete Rosenberg zum Verhängnis werden. Ende November 1940 wird sie ins Konzentrationslager Ravensbrück deportiert. Auf ihrer Schutzhaft-Karteikarte, die der Autor dieses Beitrages 2016 im Bundesarchiv gefunden hat, notiert die Gestapo am 13.11.1940 als „Grund der Schutzhaft“ zunächst „Arbeitsverweigerung“, ersetzt den Eintrag dann aber durch die Formulierung: „Hat die Arbeit vernachlässigt“. Auf der von der KZ-Verwaltung in Ravensbrück erstellten Häftlings-Personal-Karte wird dies dann als „staatsabträgl. Verhalten“ klassifiziert.

Rosenberg überlebt die KZ-Haft. Nach der Befreiung lebt sie in Hamburg, wo sie zwei weitere Ehen eingeht und am 20.3.1985 stirbt.

 


Schutzhaft-Karteikarte von Margarete Rosenberg
Bildquelle: Bundesarchiv, R/58/9692


Die Bedeutung der Homosexualität für die Verhaftung von Margarete Rosenberg

Spielt die Homosexualität also keine Rolle für die Inhaftierung von Rosenberg? Die Historikerin Claudia Schoppmann bestreitet das. In einem 2002 publizierten Beitrag behauptet sie, dass „als Haftgrund in der Zugangsliste des Lagers ‚lesbisch‘ genannt“ worden sei. Das allerdings entspricht nicht den Tatsachen. Als Häftlingskategorie wird in der Zugangsliste vom 30.11.1940 vielmehr „politisch“ angegeben. Richtig ist aber, dass die Lagerverwaltung in einer weiteren Spalte vermerkt, Rosenberg sei „lesbisch“ – obwohl daran erhebliche Zweifel bestehen mussten.

Welche Bedeutung könnte diese Bemerkung haben? Es spricht viel dafür, dass sie dazu dient, das Aufsichtspersonal vor Rosenberg zu warnen, was auf den geringen sozialen Status lesbischer Frauen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern verweist. Tatsächlich stehen lesbische Frauen unter dem Generalverdacht, die „Seuche der lesbischen Liebe“ in den Lagern weiterzuverbreiten, wie der Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß in seinen Aufzeichnungen schrieb. Als eine besondere Gefahr betrachtet man den „Verkehr dieser Art zwischen Aufseherinnen und weiblichen Häftlingen“, den man unbedingt unterbinden will.

In jüngsten Veröffentlichungen schreibt Schoppmann nun, der Fall sei vom „Homosexuellendezernat“ der Gestapo bearbeitet worden. Sie nennt die „Gestapo-Dienststelle IV B 1 c“, hinter diesem Kürzel habe sich „das Sachgebiet ‚Homosexualität‘, das zum Referat für ‚Parteiangelegenheiten, oppositionelle Jugendliche und Sonderfälle‘ gehörte“, verborgen. Eine Behauptung, die sich anhand der Geschäftsverteilungspläne der Gestapo allerdings nicht bestätigen lässt. Bis Kriegsbeginn ist zunächst das Referat II S 1 für die „Bekämpfung der Homosexualität“ verantwortlich. Am 31.8.1939 wird die Zuständigkeit für dieses Aufgabengebiet dann auf das Reichskriminalpolizeiamt verlagert, wo ab Oktober dann auch die „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“ angesiedelt ist. Dagegen soll sich die Gestapo nach einer Anordnung Heydrichs künftig auf die Bekämpfung des Hoch- und Landesverrates und der Sabotage konzentrieren. Die Aktivitäten des Homosexuellen-Referats II S 1 sollen „vollständig eingestellt werden. Dringende Fälle können an die Kriminalpolizei abgegeben werden.“

Richtig ist zwar, dass die Gestapo in bestimmten Fällen auch 1940 noch gegen homosexuelle Männer ermittelt. Das gilt vor allem für die im Berliner Polizeipräsidium residierende Stapoleitstelle Berlin, wo sich das Referat C 4a noch bis September 1940 mit Homosexualitätsdelikten befasst. Richtig ist auch, dass das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapa) in Einzelfällen weiterhin gegen Homosexuelle ermittelt, insbesondere dann, wenn es sich um „parteiinterne Homosexuellenfälle“ handelt. Tätig wird dann das Referat IV B 1, das laut Geschäftsverteilungsplan vom 1.2.1940 tatsächlich für „Parteiangelegenheiten, oppositionelle Jugendliche und Sonderfälle“ zuständig ist. Ein „Sachgebiet Homosexualität“ findet sich in diesem Geschäftsverteilungsplan aber nicht mehr. Dieses Referat einfach als „Homosexuellendezernat“ der Gestapo zu bezeichnen, ist deswegen ziemlich kühn.

Im vorliegenden Fall ermittelt die Dienststelle IV B 1 c auch gar nicht in Sachen Homosexualität. In dem Ermittlungsverfahren geht es auch nicht um Margarete Rosenberg, der laut einem Vermerk vom 26.9.1940 „strafrechtlich nichts nachzuweisen ist“. Das Verfahren richtet sich vielmehr gegen Rosenbergs Ehemann Artur, den Margarete der Zuhälterei beschuldigt. Die Gestapo ermittelt in dieser Sache akribisch, in allen überlieferten Vernehmungsprotokollen der Dienststelle IV B 1 c geht es allein um diesen Vorwurf. Artur Rosenberg wird schließlich am 21.3.1941 wegen Zuhälterei nach § 181 zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Später stellt sich heraus, dass die von Margarete Rosenberg gegen ihren Mann erhobenen Anschuldigungen zum Teil unwahr sind, weshalb sie am 25.11.1941 wegen Meineides zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt wird.

In den zu Margarete Rosenberg bekannten Quellen taucht hingegen mehrfach das Referat IV C 2 auf, das ihre Angelegenheit bearbeitet und die Schutzhaft-Karteikarte anlegt. Dieses Referat ist nach den Geschäftsverteilungs-plänen des Reichssicherheitshauptamtes seit September 1939 für „Schutzhaftangelegenheiten“ zuständig. Angeordnet wird die Schutzhaft von der Stapoleitstelle Berlin. Welches Referat sich dort um Rosenbergs Fall kümmert, ist nicht bekannt.

Es gibt also keinen Beleg dafür, dass die homosexuellen Handlungen von Rosenberg der Grund für ihre Deportation ins KZ Ravensbrück sind. Vielmehr geht es um die Verletzung der Dienstpflicht durch ihr häufiges Fernbleiben vom Dienst, wofür die Gestapo ihren „unsoliden Lebenwandel“ als langjährige Prostituierte verantwortlich macht. Man kann zwar vermuten, dass auch die homosexuellen Handlungen und die Alkoholexzesse nicht ganz ohne Belang sind für die Beurteilung ihrer Persönlichkeit durch die Gestapo. Das bleibt jedoch Spekulation. Für die von Schoppmann seit 2002 in den verschiedensten Variationen vertretene These, Rosenberg sei ebenso wie auch ihre Kollegin Elli Smula „wegen ihres Lesbischseins von Staats wegen verfolgt“ worden und nur „offiziell“ habe die Gestapo „andere Delikte vorgeschoben“, findet sich in den überlieferten Quellen jedenfalls kein Beleg.

Eine Verfolgung aufgrund ihrer homosexuellen Handlungen erscheint aber schon aus einem anderen Grund wenig plausibel: Sie hätte nämlich der NS-Politik explizit widersprochen. Denn obwohl die NS-Machthaber auch die weibliche Homosexualität ablehnen, entscheiden sie sich bei der Verschärfung des § 175 im Jahr 1935 ganz bewusst dafür, sexuelle Handlungen unter Frauen straffrei zu lassen. Ausdrücklich ausgeschlossen wird auch eine Bestrafung nach dem Analogieparagrafen 2, denn mit § 175 sei „klar zum Ausdruck gebracht, dass die lesbische Liebe nicht in die Strafbarkeit einbezogen werden soll; die Tribadie kann deshalb auch im Wege der Rechtsanalogie nicht bestraft werden“, so Regierungsrat Schäfer 1935. Und auch bei den späteren Planungen für ein neues nationalsozialistisches Strafrecht wird für die lesbische Liebe „eine Bestrafung nicht in Aussicht“ genommen. Bis heute ist denn auch kein einziger Fall nachweisbar, in dem eine Frau wegen lesbischer Sexualkontakte nach dem NS-Paragrafen 175 bestraft oder in ein Konzentrationslager eingewiesen worden wäre.

 

Zitierte Literatur:

Martin Broszat (Hrsg.): Kommandant in Auschwitz. Autobiographische Aufzeichnungen des Rudolf Höss. München 1963: dtv dokumente.

Insa Eschebach: Homophobie, Devianz und weibliche Homosexualität im Konzentrationslager Ravensbrück. S. 65-78 in: Eschebach: Homophobie und Devianz. Berlin 2012: Metropol.

Burkhard Jellonnek: Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich. Paderborn 1990: Schöningh.

Andreas Pretzel / Gabriele Roßbach: »Wegen der zu erwartenden hohen Strafe«. Homosexuellenverfolgung in Berlin 1933–1945. Herausgegeben vom Kulturring in Berlin e.V. Berlin 2000: Rosa Winkel.

Leopold Schäfer: Die Einzelheiten der Strafgesetznovelle vom 28.6.1935. Deutsche Justiz, Nr. 28, 12.7.1935.

Adolf Schönke: Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Kommentar von Dr. Adolf Schönke. München und Berlin 1944: C. H. Beck.

Claudia Schoppmann: Zeit der Maskierung. Zur Situation lesbischer Frauen im Nationalsozialismus. S. 71-93 in: Burkhard Jellonnek / Rüdiger Lautmann (Hrsg.): Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt. Paderborn 2002: Schöningh.

Claudia Schoppmann: Elsa Conrad – Margarete Rosenberg – Mary Pünjer – Henny Schermann. Vier Porträts. S. 97-111 in: Insa Eschebach: Homophobie und Devianz. Berlin 2012: Metropol.

Claudia Schoppmann: Elli Smula. Online abgerufen am 10.11.2016 unter: http://www.stolpersteine-berlin.de/de/biografie/7460

Alexander Zinn: »Aus dem Volkskörper entfernt«? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus.
Frankfurt am Main 2018: Campus. Link zum Buchtipp
Textausschnitte zur Situation lesbischer Frauen im Nationalsozialismus.

 

Zitierte Quellen:

Allgemeine Anordnung „zur Verhinderung des Arbeitsvertragsbruches in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben“ vom 1.7.1939. S. 432-433 in: Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, 5. Jg., 1939. Online

Bundesarchiv Berlin, R 58/840. Die Pläne sind auch online einsehbar bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org

Bundesarchiv Berlin, R/58/9692, Schutzhaft-Karteikarte Margarete Rosenberg.

ITS-Archiv, Häftlingspersonalkarte Margarete Rosenberg, Dokument 1.1.5.4/7695864.

ITS-Archiv, Transportliste vom 30.11.1940, Dokument 1.1.35.1/3761422.

Landesarchiv Berlin, A Rep. 358-02, Nr. 111848 (Strafverfahren gegen Margarete Rosenberg wg. Meineids).

Landesarchiv Berlin, A Rep. 358-02, Nr. 111948 (Strafverfahren gegen Artur Rosenberg wg. Zuhälterei).

Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft des Deutschen Volkes. Reichsgesetzblatt 1939, Teil I, S. 2319. Online

 

© Alexander Zinn 2017