Rosa Winkel - Die Verfolgung Homosexueller im Nationalsozialismus
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Elli Smula

Arbeiterin

Elli (Elly) Erika Smula wird am 10.10.1914 in Charlottenburg geboren. Sie wächst gemeinsam mit ihrem drei Jahre älteren Bruder Willi und der Mutter Martha auf – nachdem der Vater im Krieg gefallen ist, muss die Mutter die Familie alleine versorgen. In den 30er Jahren wohnen die Smulas in der Blumenstraße 92 in Berlin Mitte. Elli Smula ist damals als Arbeiterin tätig.

Im Juli 1940 wird die 25-jährige Smula bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) als Straßenbahnschaffnerin dienstverpflichtet. Grund ist der kriegsbedingte Personalmangel. Doch am 12. September wird sie „von der Gestapo von der Arbeitsstelle abgeholt“, wie ihre Mutter nach 1945 berichtet. Der Grund der Verhaftung geht aus den zu Smula bislang bekannten Dokumenten nicht eindeutig hervor. Smulas Mutter schreibt dazu später in einem Antrag auf Wiedergutmachung: „unbekannt, wahrscheinlich verraten“.

Naheliegend ist aber, dass Smulas Verhaftung mit der ihrer Kollegin Margarete Rosenberg in Zusammenhang steht. Rosenberg wird Mitte September aufgrund einer Anzeige der BVG beim Reichsführer der SS Heinrich Himmler verhaftet. Die BVG führt darin „Klage“, dass einige Straßenbahnschaffnerinnen „Arbeitskameradinnen mit in die Wohnung nehmen, sie unter Alkohol setzen und dann mit ihnen gleichgeschlechtlich verkehren“. Das habe zur Folge gehabt, dass die Beteiligten „am nächsten Tag nicht ihren Dienst versehen konnten“.

Dienstverpflichtete Straßenbahnschaffnerinnen 1943

Dienstverpflichtete Straßenbahnschaffnerinnen
der BVG im Jahr 1943
Bildquelle: Archiv Berliner Verkehrsseiten


Der Vorwurf, der Rosenberg und wohl auch Smula gemacht wird, ist der der Verletzung ihrer Dienstpflicht. Die BVG hält Rosenberg vor, dass durch ihr häufiges Fehlen „der Betrieb des Straßenbahnhofs Treptow stark gefährdet“ worden sei. Ein schwerwiegender Vorwurf, insbesondere bei einem kriegswichtigen Betrieb wie der BVG, die täglich Zehntausende Arbeiter in die Rüstungsbetriebe transportiert. So bedroht die Verordnung zum „Schutz der Wehrkraft“ vom 30.11.1939 denjenigen mit Zuchthaus, der „das ordnungsmäßige Arbeiten eines für die Reichsverteidigung oder die Versorgung der Bevölkerung wichtigen Betriebs dadurch stört oder gefährdet“, dass er eine dem Betrieb dienende Sache „außer Tätigkeit setzt“. Schon bei „Arbeitsvertragsbruch“ droht Gefängnis, denn nach einer Anordnung vom 1.7.1939 darf man „nicht pflichtwidrig der Arbeit fernbleiben, die Arbeit verweigern oder böswillig mit der Arbeit zurückhalten“.

Vorschriften, die schließlich auch Elli Smula zum Verhängnis geworden sein dürften. Am 30.11.1940 wird sie ins Konzentrationslager Ravensbrück deportiert. Über den Grund der „Schutzhaft“ gibt es bei Smula keine genaueren Informationen, es dürfte aber der gleiche gewesen sein wie bei Rosenberg, die am selben Tag nach Ravensbrück gebracht wird. Auf deren Schutzhaft-Karteikarte, die der Autor dieses Beitrages 2016 im Bundesarchiv gefunden hat, notiert die Gestapo am 13.11.1940 als „Grund der Schutzhaft“ zunächst „Arbeitsverweigerung“, ersetzt den Eintrag dann aber durch die Formulierung: „Hat die Arbeit vernachlässigt“.

Smula überlebt die KZ-Haft nicht. Ihrer Mutter wird mitgeteilt, dass sie am 8.7.1943 „ganz plötzlich“ verstorben sei.

Die Bedeutung der Homosexualität für die Verhaftung von Margarete Rosenberg und Elli Smula

Spielt die Homosexualität also keine Rolle für die Inhaftierung von Rosenberg und Smula? Die Historikerin Claudia Schoppmann bestreitet das. In einem 2002 publizierten Beitrag behauptet sie, dass „bei ihnen als Haftgrund in der Zugangsliste des Lagers ‚lesbisch‘ genannt“ worden sei. Das allerdings entspricht nicht den Tatsachen. Als Häftlingskategorie wird in der Zugangsliste vom 30.11.1940 vielmehr „politisch“ angegeben. Richtig ist aber, dass die Lagerverwaltung in einer weiteren Spalte vermerkt, Rosenberg und Smula seien „lesbisch“ – obwohl daran zumindest bei Rosenberg erhebliche Zweifel bestehen mussten.

Welche Bedeutung könnte diese Bemerkung gehabt haben? Es spricht viel dafür, dass sie dazu dient, das Aufsichtspersonal vor Rosenberg und Smula zu warnen, was auf den geringen sozialen Status lesbischer Frauen in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern verweist. Tatsächlich stehen lesbische Frauen unter dem Generalverdacht, die „Seuche der lesbischen Liebe“ in den Lagern weiterzuverbreiten, wie der Auschwitz-Kommandant Rudolf Höß in seinen Aufzeichnungen schrieb. Als eine besondere Gefahr betrachtet man den „Verkehr dieser Art zwischen Aufseherinnen und weiblichen Häftlingen“, den man unbedingt unterbinden will.

In jüngsten Veröffentlichungen behauptet Schoppmann nun, dass Smulas Fall vom „Homosexuellendezernat“ der Gestapo bearbeitet worden sei. Sie nennt die „Gestapo-Dienststelle IV B 1 c“, hinter diesem Kürzel habe sich „das Sachgebiet ‚Homosexualität‘, das zum Referat für ‚Parteiangelegenheiten, oppositionelle Jugendliche und Sonderfälle‘ gehörte“, verborgen. Eine Behauptung, die sich anhand der Geschäftsverteilungspläne der Gestapo allerdings nicht bestätigen lässt. Bis Kriegsbeginn ist zunächst das Referat II S 1 für die „Bekämpfung der Homosexualität“ verantwortlich. Am 31.8.1939 wird die Zuständigkeit für dieses Aufgabengebiet dann auf das Reichskriminalpolizeiamt verlagert. Richtig ist zwar, dass die Gestapo in bestimmten Fällen auch 1940 noch gegen homosexuelle Männer ermittelt. Richtig ist auch, dass hier – neben einer anderen Dienststelle – auch das Referat IV B 1 tätig wird, das laut Geschäftsverteilungsplan vom 1.2.1940 tatsächlich für „Parteiangelegenheiten, oppositionelle Jugendliche und Sonderfälle“ zuständig ist. Ein „Sachgebiet Homosexualität“ findet sich in diesem Geschäftsverteilungsplan aber nicht mehr. Dieses Referat einfach als „Homosexuellendezernat“ der Gestapo zu bezeichnen, ist deswegen ziemlich kühn.

Im Fall Rosenberg lassen sich zwar Ermittlungen der Dienststelle IV B 1 c nachweisen. Um Homosexualität geht es dabei aber nicht. Die Ermittlungen richten sich auch nicht gegen Margarete Rosenberg, sondern gegen ihren Ehemann Artur, den diese der Zuhälterei beschuldigt (vgl. Biografie Rosenberg). Elli Smula wird in den dazu überlieferten Akten gar nicht erwähnt.

Es gibt also keinen Beleg dafür, dass die homosexuellen Handlungen von Rosenberg (und vermutlich auch Smula) der Grund für ihre Deportation ins KZ Ravensbrück sind. Vielmehr geht es um die Verletzung der Dienstpflicht durch ihr häufiges Fernbleiben. Man kann zwar vermuten, dass die homosexuellen Handlungen ebenso wie die Alkoholexzesse nicht ganz ohne Belang sind für die Beurteilung ihrer Persönlichkeiten durch die Gestapo – so wie bei Margarete Rosenberg eine Rolle spielt, dass sie vor ihrer Dienstverpflichtung als Prostituierte tätig war. Letztlich bleibt das aber Spekulation. Für die von Schoppmann seit 2002 in den verschiedensten Variationen vertretene These, die beiden Frauen seien „wegen ihres Lesbischseins von Staats wegen verfolgt“ worden und nur „offiziell“ habe die Gestapo „andere Delikte vorgeschoben“, findet sich in den überlieferten Quellen jedenfalls kein Beleg.

Eine Verfolgung aufgrund ihrer homosexuellen Handlungen erscheint aber schon aus einem anderen Grund wenig plausibel: Sie hätte nämlich der NS-Politik explizit widersprochen. Denn obwohl die NS-Machthaber auch die weibliche Homosexualität ablehnen, entscheiden sie sich bei der Verschärfung des § 175 im Jahr 1935 ganz bewusst dafür, sexuelle Handlungen unter Frauen straffrei zu lassen. Ausdrücklich ausgeschlossen wird auch eine Bestrafung nach dem Analogieparagrafen 2, denn mit § 175 sei „klar zum Ausdruck gebracht, dass die lesbische Liebe nicht in die Strafbarkeit einbezogen werden soll; die Tribadie kann deshalb auch im Wege der Rechtsanalogie nicht bestraft werden“, so Regierungsrat Schäfer 1935. Und auch bei den späteren Planungen für ein neues nationalsozialistisches Strafrecht wird für die lesbische Liebe „eine Bestrafung nicht in Aussicht“ genommen. Bis heute ist denn auch kein einziger Fall nachweisbar, in dem eine Frau wegen lesbischer Sexualkontakte nach dem NS-Paragrafen 175 bestraft oder in ein Konzentrationslager eingewiesen worden wäre.

 

Zitierte Literatur:

Martin Broszat (Hrsg.): Kommandant in Auschwitz. Autobiographische Aufzeichnungen des Rudolf Höss. München 1963: dtv dokumente.

Insa Eschebach: Homophobie, Devianz und weibliche Homosexualität im Konzentrationslager Ravensbrück. S. 65-78 in: Eschebach: Homophobie und Devianz. Berlin 2012: Metropol.

Burkhard Jellonnek: Homosexuelle unter dem Hakenkreuz. Die Verfolgung von Homosexuellen im Dritten Reich. Paderborn 1990: Schöningh.

Andreas Pretzel / Gabriele Roßbach: »Wegen der zu erwartenden hohen Strafe«. Homosexuellenverfolgung in Berlin 1933–1945. Herausgegeben vom Kulturring in Berlin e.V. Berlin 2000: Rosa Winkel.

Leopold Schäfer: Die Einzelheiten der Strafgesetznovelle vom 28.6.1935. Deutsche Justiz, Nr. 28, 12.7.1935.

Adolf Schönke: Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich. Kommentar von Dr. Adolf Schönke. München und Berlin 1944: C. H. Beck.

Claudia Schoppmann: Zeit der Maskierung. Zur Situation lesbischer Frauen im Nationalsozialismus. S. 71-93 in: Burkhard Jellonnek / Rüdiger Lautmann (Hrsg.): Nationalsozialistischer Terror gegen Homosexuelle. Verdrängt und ungesühnt. Paderborn 2002: Schöningh.

Claudia Schoppmann: Elsa Conrad – Margarete Rosenberg – Mary Pünjer – Henny Schermann. Vier Porträts. S. 97-111 in: Insa Eschebach: Homophobie und Devianz. Berlin 2012: Metropol.

Claudia Schoppmann: Elli Smula. Online abgerufen am 10.11.2016 unter: http://www.stolpersteine-berlin.de/de/biografie/7460

Alexander Zinn: »Aus dem Volkskörper entfernt«? Homosexuelle Männer im Nationalsozialismus.
Frankfurt am Main 2018: Campus. Link zum Buchtipp
Textausschnitte zur Situation lesbischer Frauen im Nationalsozialismus.

 

Zitierte Quellen:

Allgemeine Anordnung „zur Verhinderung des Arbeitsvertragsbruches in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben“ vom 1.7.1939. S. 432-433 in: Deutsche Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, 5. Jg., 1939. Online

Bundesarchiv Berlin, R 58/840. Die Pläne sind auch online einsehbar bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org

Bundesarchiv Berlin, R/58/9692, Schutzhaft-Karteikarte Margarete Rosenberg.

ITS-Archiv, Transportliste vom 30.11.1940, Dokumente 1.1.35.1/3761421 und 1.1.35.1/3761422.

Landesarchiv Berlin, A Rep. 358-02, Nr. 111848 (Strafverfahren gegen Margarete Rosenberg wg. Meineids).

Landesarchiv Berlin, A Rep. 358-02, Nr. 111948 (Strafverfahren gegen Artur Rosenberg wg. Zuhälterei).

Landesarchiv Berlin, C Rep. 118-01, Nr. 816 (Entschädigungsakte Elli Smula).

Verordnung zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft des Deutschen Volkes. Reichsgesetzblatt 1939, Teil I, S. 2319. Online

 

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