In der Öffentlichkeit
ist im Hinblick auf die NS-Zeit oft von einer »Verfolgung
von Schwulen und Lesben« die Rede. Doch inwieweit lässt
sich eine Verfolgung weiblicher Homosexualität im NS-Staat
tatsächlich nachweisen? Der Historiker Alexander Zinn legt
mit seiner Dissertation nun einige neue Forschungsergebnisse zum
Thema vor, die hier als PDF-Datei zur Verfügung gestellt werden.
Über die
Frage einer Verfolgung lesbischer Frauen im Nationalsozialismus
werden in der Öffentlichkeit viele Halbwahrheiten und Spekulationen
kolportiert, die einer kritischen historischen Betrachtung zumeist
nicht standhalten. Dies beginnt schon damit, dass nicht klar unterschieden
wird zwischen lesbischen Frauen, die beispielsweise aufgrund ihrer
jüdischen Herkunft verfolgt wurden, und der Frage, ob auch
weibliche Homosexualität ein Verfolgungsgrund war. Vgl. dazu
die Fälle der dienstverpflichteten Straßenbahnschaffnerinnen
Margarete Rosenberg und Elli
Smula oder den der Verkäuferin Mary
Pünjer.
Verstärkt
wird die Verwirrung durch zahlreiche Legenden, etwa die einer angeblichen
»versteckten Verfolgung« lesbischer Frauen, für
die sich bislang aber weder stichhaltige Belege noch eine einleuchtende
Erklärung finden ließen.
Alexander Zinn
hat sich mit diesen Fragen im Rahmen seiner Dissertation eingehend
beschäftigt. Dabei kommt er zu dem Ergebnis, dass sich eine
Verfolgung weiblicher Homosexualität durch das NS-Regime nicht
nachweisen lässt. Mehr noch: Es gibt plausible Gründe,
warum die Nazis zwar homosexuelle Männer verfolgten, denen
sie unterstellten, den »nationalsozialistischen Männerstaat«
zu »zerstören«, nicht aber lesbische Frauen.
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Dienstverpflichtete
Straßenbahnschaffnerinnen
der BVG im Jahr 1943
Bildquelle: Archiv Berliner Verkehrsseiten
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